Am 12. Juni 2019 ist die neue AMR 6.7 veröffentlicht worden. Die neue AMR 6.7 befasst sich mit der Impfung zum Schutz vor Pneumokokken bedingten Erkrankungen, die durch die Tätigkeit mit Gefahrstoffen durch Schweißen und Trennen von Metallen (Schweißrauchexposition) begünstigt werden.
Jeder Unternehmer ist verpflichtet, arbeitsbedingte Gefährdungen zu ermitteln, zu bewerten und Schutzmaßnahmen abzuleiten (§ 5 Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG). Nach § 3 Absatz 1 Satz 1 ArbMedVV hat der Arbeitgeber auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung für eine angemessene arbeitsmedizinische Vorsorge zu sorgen.
Impfung als Bestandteil der Angebotsvorsorge
Die Notwendigkeit einer arbeitsmedizinischen Vorsorge bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durch Schweißen und Trennen von Metallen (Schweißrauchexposition) ergibt sich aus § 4 Absatz 1 in Verbindung mit Anhang Teil 1 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b ArbMedVV (Pflichtvorsorge) und aus § 5 Absatz 1 in Verbindung mit Anhang Teil 1 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe f ArbMedVV (Angebotsvorsorge).
Impfungen sind Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge. Sie sind den Beschäftigten anzubieten, wenn das Risiko einer Infektion tätigkeitsbedingt und im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung erhöht ist. Sofern der Betroffene nicht über ausreichenden Immunschutz verfügt (§ 6 Absatz 2 Satz 3 und 4 ArbMedVV).[1]
Die AMR 6.7 konkretisiert, wie der Arbeitgeber seine Verpflichtung aus § 3 Absatz 1 ArbMedVV und der Arzt oder die Ärztin seine oder ihre Verpflichtung aus § 6 Absatz 2 Satz 3 und 4 ArbMedVV zu Impfungen erfüllen können, wenn es sich nach der Gefährdungsbeurteilung um Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durch Schweißen und Trennen von Metallen handelt.
Geregelt sind unter anderem:
- die Feststellung eines tätigkeitsbedingten und im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung erhöhten Risikos einer Pneumokokken-Infektion
- das Vorgehen im Vorsorgetermin
- die ärztliche Beurteilung
- das Angebot der Impfung
- die Durchführung der Impfung
- die Kostenübernahme
Die neu erschiene AMR 6.7 finden Sie unter folgendem Link: https://bit.ly/2ZBBPM6
03.09.2019